Aufnahme der Gemeinde Herbolzheim zur AG Fahrradfreundlicher Kommunen g

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Aufnahme der Gemeinde Herbolzheim zur AG Fahrradfreundlicher Kommunen g

21. März 2019 um 22:58


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Herbolzheim 

Dieter Böcherer 

An: Herrn Bürgermeister Thomas Gedemer 

und die Mitglieder des Gemeinderates 

 

Antrag: Aufnahme der Gemeinde Herbolzheim zur AG Fahrradfreundlicher Kommunen 

 

Begründung:  

Um das Fahrradfahren für die Zukunft in Herbolzheim attraktiver zu machen, soll die Gemeinde Herbolzheim der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- freundlicher Kommunen B.- W. ( AGFK-BW) beitreten. Wir halten es für sinnvoll, damit der Radverkehr künftig verstärkt gefördert wird. Fördermittel für Radwege werden durch die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft leichter zugänglich. Radwegeverbindungen vor allem zwischen den Ortsteilen und Herbolzheim haben große Lücken und müssten vernetzt werden. Damit hätten wir die Möglichkeit  tägliche Besorgungen und Freizeitfahrten mit dem KFZ  als Verkehrsmittel einzuschränken und dafür den Radverkehr zu erhöhen.  

Generelles Ziel der AGFK- BW ist es, den Fahrradverkehr in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Baden-Württembergs systematisch zu fördern. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,  

zum Umweltschutz, zur Gesundheitsförderung sowie zur Schaffung wohnlicher, zukunftsfähiger und lebendiger Städte und Gemeinden geleistet werden.  

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verstehen sich als Modellkommunen für eine zukunftsfähige, ökologisch und ökonomisch sinnvolle sowie stadt- und sozialverträgliche  

Mobilität und unterstützen alle fahrradfreundlichen Maßnahmen die Gemeinde als Lebensraum stärken.  

 

Aufnahmekriterien  

Kommunale Gebietskörperschaften können Mitglied in der AGFK-BW werden, wenn Sie folgende vier Aufnahmekriterien erfüllen. Diese müssen bei der Antragstellung vollständig erfüllt werden. 

  1. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft der AGFK-BW beitreten zu wollen und darauf hinzuwirken, die für die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Stadt“, „Fahrradfreundliche Gemeinde“ oder „Fahrradfreundlicher Landkreis“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen zu wollen. Informationen zu den Anforderungen an die Kommunen hinsichtlich der Landesauzeichnung: 
    Allgemeines 
    Antragsformular Städte und Gemeinden 
    Antragsformular Landkreise 
  1. Benennung eines festen Ansprechpartners innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr nach außen 
  1. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell), u. a. durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Ober-/Bürgermeister oder Landrat) sowie dem Facharbeiterkreis und in mindestens einer thematischen Arbeitsgruppe (fachlicher Mitarbeiter der Kommunalverwaltung) 
  1. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW. Diese sind nach der Größe der Gebietskörperschaft gestaffelt und betragen für Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern 1.000 Euro im Jahr, für Städte und Gemeinden mit 20.000 – 50.000 Einwohnern 2.000 Euro. Der Jahresbeitrag für Landkreise sowie Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohner beträgt 3.000 Euro und Städte mit mehr als 100.000 Bürgern zahlen 4.000 Euro Mitgliedsbeitrag. 

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Zur Beantragung der Mitgliedschaft nutzen Sie bitte das Antragsformular, das Sie zur Vorabprüfung an die Geschäftsstelle senden.  

Gerne können Sie auch im Vorfeld einer Antragstellung mit der Geschäftsstelle in Kontakt treten, um mögliche Fragen zu klären.  

 

Mit freundlichen Grüßen   

Dieter Böcherer,  Fraktionssprecher 

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