Grundsätze
1. Nachhaltig für Mensch und Natur
1.1. Auf dem Weg ins Zeitalter der regenerativen Energien
Die Energiewende muss vor der Haustür beginnen. Für Herbolzheim könnte dies bedeuten, dass
* insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden.
* kostengünstige, ökologisch betriebene Heizkraftwerke mit einer transparenten Kostenstruktur gefördert werden (Beispiele: Ebeneck und Herrengüter).
* die Möglichkeiten der Energiegewinnung durch Wasserkraft geprüft und
* Bürgerenergiegenossenschaften, die ökologische und wirtschaftliche Ziele verfolgen, unterstützt werden, beispielsweise die Dachflächennutzung für Solar/Photovoltaikanlagen, Windanlagen (Kleinst – bis größere Windkraftnutzung) sowie Klein-und Kleinstwasserkraftanlagen wie z. B. bei der Fa. Volk in Bleibach.
* die Nutzung von Windkraft auf Herbolzheimer Gebiet unter Berücksichtigung von Arten- und Landschaftsschutz auf der Basis auskömmlicher Windverhältnisse geprüft und gegebenenfalls gefördert werden soll.
* das öffentliche Stromnetz (Straßenlampen, öffentliche Gebäude) mit ökologisch erzeugtem Strom betrieben werden sollte.
* es eine nachhaltige Biomassennutzung in Stadtwald gibt – respektive Anlagenförderung von Kurzumtriebsplantagen. D.h.: Nur wenn das benötigte Potential an Biomasse realistisch in der Bioertragsfläche dargestellt werden kann, kann auch eine (Hackschnitzel-oder ähnliche) Anlage betrieben werden.
1.2. Naturvielfalt und die reiche Kulturlandschaft erhalten
Herbolzheim soll ein lebenswerter Ort sein! Deshalb brauchen wir:
* intakte Naherholungsgebiete,
* ausreichend Grünflächen im Ort
* und attraktive Quartiere mit vielfältigen Möglichkeiten für alle EinwohnerInnen.
Für uns Grüne ist klar:
Weniger Verkehr, Lärm, Abgase, Feinstaub und Flächenfraß bringt uns allen mehr Lebensqualität.
Wir wollen unsere schöne Landschaft und vielfältige Natur für uns und unsere Kinder erhalten.
Durch den hohen Flächenverbrauch gehen wertvolle, zumeist landwirtschaftlich genutzte Böden unwiederbringlich verloren. Das für Herbolzheim typische Landschaftsbild wird gestört. Deshalb setzen wir uns für die nachfolgenden Ziele ein: Neue Industrie- und Gewerbegebiete sollen sich vorrangig an folgenden Zäsuren ausrichten: Bleiche, Autobahn, GVS Herbolzheim-Ringsheim, Rheinhausenstraße.
* Vor einer Neuausweisung von Baugebieten muss versucht werden, bebaute und nicht mehr genutzte Flächen und Gebäude zu reaktivieren.
* Gewerbeflächen sollten möglichst effizient bebaut und genutzt werden. Die Versiegelung riesiger Flächen durch eingeschossige Bebauung und vollständige Asphaltierung müssen der Vergangenheit angehören. Im Verhältnis zur bebauten Fläche sollen möglichst viele Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wollen wir Richtwerte für die Anzahl der Arbeitsplätze pro Firmenfläche festsetzen, die bei dem Verkauf von Gewerbeflächen zu berücksichtigen sind.
1.3. Entwicklung soll innen stattfinden
* Erreichbare innerstädtische Einkaufsmöglichkeiten sollen geschaffen bzw. erhalten werden.
* Innerörtliche Grünbereichsplanung und Stadtbepflanzung, z. B. Bepflanzung von Schulgärten, Fassaden und Dachgärten müssen vorangetrieben werden.
* Wir setzen uns bei der Bebauung für Geschosswohnbau ein, mit dem Ziel bezahlbare Mieten bei minimalem Flächenverbrauch zu schaffen.
1.4. Mobilität für alle sichern und umweltverträglich gestalten
Nicht nur die Rheintalbahn ist eine Lärmquelle, sondern auch der Straßenverkehr von B3, Autobahn, Schwimmbadstraße etc. Unser Ziel ist es deshalb, krankmachende Lärmquellen in der Stadt zu verringern. Erreicht werden könnte dies u. a. durch:
* Tempo 30 in der ganzen Stadt bis zum Ortsschild, Tempo 40 für die Durchgangsstraßen Haupt- und Rheinhausenstraße bis Autobahn und die Verbindungsstraße (neue B3 innerorts, am Globus vorbei).
* Erreichbarkeit aller wichtigen Ziele in der Stadt zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Hierzu müssen Gehwege ausreichend breit und frei von parkenden Fahrzeugen bzw. anderen Hindernissen wie z. B. Mülltonnen sein. Insbesondere für Kinder und gehbehinderte Personen mit Gehhilfen ist dies ein wesentliches Sicherheitsargument.
Für Fahrräder sind über die ganze Stadt verteilt sichere und komfortable Fahrradabstellplätze zu schaffen.
* In der Stadt soll ein attraktives und sicheres Radwegenetz geschaffen werden. Radwege sollten nicht länger sein und nicht über mehr Ampeln führen als die Wege für den motorisierten Verkehr. Es ist anzustreben, dass unsere Kinder sicher auf privilegierten Radwegeachsen zur Schule gelangen können. Um das Fahrradfahren für die Zukunft in Herbolzheim attraktiver zu machen, soll die Gemeinde Herbolzheim der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen BW ( AGFK-BW) beitreten. Wir halten dies für sinnvoll, damit der Radverkehr künftig verstärkt gefördert wird.
* Sicherheit für Schul- und Kindergartenkinder:
Die ständige Aktualisierung der Schulwegeplanung aus allen Herbolzheimer Wohngebieten zu Kindergärten und Schulen ist unbedingt notwendig. Bei Veränderungen auf den Wegen sind unbedingt die Eltern zu informieren (Baustellen, …).
* Förderung des öffentlichen Nahverkehrs (Busse und Rheintalbahn, attraktiver Taktverkehr).
* Sinnvolles Parkkonzept in der Stadt (spez. Flächen für Anwohner, Senioren o.Ä. evtl. Parkhaus?, …).
* Verbot von Handymasten in der Nähe von und in Wohngebieten.
2. BILDUNGSCHANCEN ERÖFFNEN
2.1. Qualität in der frühkindlichen Bildung
* Die hohe pädagogische Qualität in Krippen und Kindergärten sowie in der Kindertagespflege soll erhalten und die max. Gruppengröße möglichst nicht ausgereizt werden.
* Attraktive Arbeitsbedingungen sichern gute Fachkräfte für die genannten Einrichtungen.
* Die Räume der Kitas sollen freundlich und schadstofffrei sein, der Außenbereich möglichst naturnah gestaltet werden.
* Die Kindergartengebühr muss soziale Komponenten berücksichtigen.
2.2. Kinder erleben die natürliche Umwelt
* Hochwertige und ausreichend Spielflächen für Kinder werden erhalten und gefördert.
Gute Beispiele hierfür sind bereits jetzt: das Herbolzheimer Höfle, der Felsenpfad, der Schaugarten. Diese gilt es auch künftig zu bewahren und weitere zu erschließen.
* Schulprojekte im Naturschutz fördern (z.B. Steinbruch / Erleshalden/ Hüttenbühlareal usw.).
2.3. Gute Schulbildung für jedes Kind
sollte in der heutigen Zeit selbstverständlich sein. Deshalb stehen wir für:
* sinnvolle und bezahlbare Schulstandorte,
* ein Angebot von offenen Ganztagsschulen ,
* ein vollständiges Schulartangebot in Zusammenarbeit mit Kenzingen unter Einbeziehung der beruflichen Schulen in Emmendingen,
* für eine Fortführung und evtl. Erweiterung der Schulsozialarbeit,
* lebenslanges Lernen, jenseits von Schule und Ausbildung durch breit aufgestellte Volkshochschulen sowie andere Bildungsträger,
* gut ausgestattete öffentliche Büchereien, möglicherweise gesichert und verbessert durch eine künftige Kooperation kirchlicher und städtischer Träger und
* Musikschulen mit breitem Angebot und verbesserter Ausstattung.
3. TEILHABE ERMÖGLICHEN
3.1. Bedarfsgerechte Unterstützung finden
Unterstützung ist nur dann optimal wirksam, wenn sie sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen richtet. Unser Ziele sind deshalb:
* Initiativen, Selbsthilfegruppen, Vereinen und Projekten zu fördern,
* soziale Unterstützung bei Krankheit, Behinderung, in Lebenskrisen, in finanziellen Notlagen oder im Alter zu ermöglichen und
* die Förderung gemeinnütziger Hilfsorganisationen zu gewährleisten.
3.2. Wohnmöglichkeiten für alle
Für jedes Einkommen, jede Altersgruppe und jede Form des Zusammen- oder des Alleinlebens muss geeigneter Wohnraum zur Verfügung stehen! Deshalb sollte künftig, auch im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs,
* der Mehrfamilienwohnungsbau in Mittelpunkt stehen und
* eine Abkehr von der offensiven Begünstigung des Zuzugs erfolgen. Grundlage der Bauleitplanung müssen demografische Faktoren und nicht allein die erhoffte Zuwanderung in die Gemeinde sein.
* Ebenso muss ein sozialer/preiswerter Wohnungsbau bei Bauprojekten berücksichtigt werden.
3.3. Engagement für Menschen in sozialen Notlagen
* Vergünstigungen und Förderung von Menschen in sozialen Notlagen
* Aufnahme von Gefüchteten:
Wer hier lebt, sollte sein Schicksal auch politisch mitgestalten können. Deshalb machen wir uns für die Einrichtung von Vertretungsgremien für Migrantinnen und Migranten in den Kommunen stark. Das ist umso wichtiger, solange hier lebende Nicht-EU-BürgerInnen bei Kommunalwahlen nicht wählen dürfen.
3.4. Gemeinsam Leben mit und ohne Behinderung
* Barrieren für Menschen mit Behinderungen müssen abgebaut und
* die Inklusion durch integrative und personell unterfütterte Angebote aller pädagogischen Institutionen gefördert werden. Deren „Durchlässigkeit“ soll Raum für individuelle Förderung gewährleisten.
3.5. Gute gesundheitliche und medizinische Versorgung
* Unser Ziel ist es, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige gesundheitliche und medizinische Versorgung zu erhalten.
3.6. Sport und Bewegung in der Kommune
* Die kommunale Sportförderung muss gewährleisten, dass auch kleine und alternative Vereine die Chance haben, zum Zug zu kommen. Für eine auf die Zukunft ausgerichtete Sportstättenplanung müssen alle Beteiligten kooperieren, um gemeinsam Antworten auf die stark abnehmende Zahl von Jugendlichen zu finden. Wir achten darauf, dass bei den kommunalen Sportkonzeptionen alle Bevölkerungsgruppen mit ihrem Sportbedürfnis angemessen berücksichtigt werden.
* Schaffung und Erhaltung von attraktiven und naturnahen Naherholungsgebieten in und um Herbolzheim.
* Offene Fragen bei der Renovierung oder dem der Neubau Breisgau Halle! Argumentationsvergleich evtl. Bürgerentscheid GEMEINSAM GESTALTEN
3.7. Mitreden, Mitmachen, Mitentscheiden
Die Bürgerinnen und Bürger Herbolzheims und der Ortsteilen können sich nur in ihrer Kommune einbringen, wenn sie zeitnah und umfassend über alle wichtigen Projekte informiert werden. Deshalb wollen wir die folgenden Punkte erreichen:
* Keine Beteiligung ohne Transparenz:
Gemeinderat und Verwaltung müssen deshalb künftig sicherstellen, dass die Bevölkerung Zugang zu allen wichtigen Informationen bekommt. Wenn möglich sollten deshalb die Themen der Gemeinderatssitzungen deutlich früher als die gesetzlich vorgeschriebenen drei Tage vor den Sitzungen öffentlich gemacht werden. (Entfällt, da mittlerweile gesetzliche Regelung sieben Tage Vorabinfo vorschreibt)
* Bürgerinnen und Bürger sollen über wichtige Angelegenheiten frühzeitig informiert und durch jährlich stattfindende Bürgerversammlungen (§20a GemO) in die Planungen einbezogen werden.
* Wir wollen die demokratische Beteiligung aller BürgerInnen stärken, denn die besten Lösungen sind gemeinsam gefundene Lösungen! Dies ist jedoch nur möglich, wenn Gemeinderat, die Verwaltung und die Bevölkerung miteinander im Dialog stehen und es einen breiten Austausch der Ideen und Meinungen gibt. Wir Grüne in Herbolzheim und den Ortsteilen treten deshalb für öffentliche Debatten und transparente Entscheidungen ein. Wir wollen in der Sache die Gemeinderäte anderer Fraktionen für diesen Politikstil begeistern und damit für eine veränderte, lebhafte Debattenkultur sorgen.
Mehr direkte Demokratie, das heißt: In Baden-Württemberg sind Bürgerentscheide in den Kommunen bei Einzelfallentscheidungen möglich. Einen solchen Bürgerentscheid können die BürgerInnen einer Kommune durch das Sammeln einer ausreichenden Zahl von Unterschriften herbeiführen. Für uns Herbolzheimer Grüne ist klar: Dort, wo der Wille zu einem Bürgerentscheid deutlich wird, sollte der Gemeinderat selbst den Weg zur direkten Demokratie frei machen – und nicht das aufwendige Verfahren der Unterschriftensammlung abwarten.
* Aufnahme öffentlicher Sitzungsunterlagen und Protokolle der Gemeinderatssitzungen im Internet.
* Nichtöffentliche Gemeinderatsberatungen dürfen nur noch bei Vorliegen von Gründen gemäß §36 GemO stattfinden; Entzerrung der Gemeinderats-Tagesordnung durch beratende und beschließende Ausschüsse.
* Großprojekte sind in Bürgerversammlungen der Bevölkerung vorzustellen und dabei deren Notwendigkeit, die Kosten und mögliche Alternativen darzulegen. Der beabsichtigte Abriss der Breisgauhalle steht hier an erster Stelle.
* Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Projekt Mensa an der Emil-Dörle-Schule nicht mit dem Thema Breisgauhalle verknüpft wurde. Im Hinblick auf die enormen Kosten der Mensa hätten vorläufige Lösungen der Stadt langfristig sinnvollere und vor allem kostengünstigere Optionen eröffnen können. Dieser Weg ist nun verbaut. Wenig überlegte Schnellschüsse führen in den seltensten Fällen zu langfristig tragbaren Lösungen.
3.8. Gleiche Chancen für Frauen
* Kommunale Verwaltungen müssen es sich zur selbstverständlichen Aufgabe machen, Frauen und Männern die gleichen Berufschancen zu bieten und bestehende Einstellungs- und Aufstiegshindernisse sind zu beseitigen.
3.9. Jugendliche wirken mit
* Jugend braucht Treffpunkte jenseits von Schule, Arbeitswelt und organisierter Jugendarbeit.
* Durch weitgehende Selbstverwaltung und Selbstorganisation sollen Jugendliche ihre Aktivitäten auf eigenen Wegen und auf ihre Weise regeln können.
* Junge Künstlerinnen und Künstler brauchen Probenräume, damit ihre Ideen nicht bereits im Ansatz scheitern.
* Wir wollen nicht, dass Jugendliche aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden.
3.10. Kulturelle Vielfalt ermöglichen und fördern
* Den Bürgerinnen und Bürgern sollen künstlerisch anspruchsvolle Angebote von hoher Qualität zur Verfügung stehen.
* Durch die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen soll das bisherige Angebot erweitert und damit Konzerte aller Musikgattungen angeboten werden.
3.11. Entschlossen gegen Rechts
* Keine Toleranz für faschistische Gruppierungen und Erscheinungen.
3.12. Städtepartnerschaften in der einen Welt
* Über die bereits bestehenden Partnerschaften mit europäischen Städten streben wir Partnerschaften mit Kommunen und Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern an.
4. ZUKUNFTSFÄHIG WIRTSCHAFTEN
4.1. Gemeindeübergreifend, regional
* Zur guten Infrastruktur für Bildung und Wirtschaft gehört ein flächendeckender Breitbandzugang nach Stand der Technik für die gesamte Kernstadt sowie die Stadtteile.
4.2. Daseinsvorsorge in kommunaler Hand
* Trinkwassergewinnungsalternativen im Verbund mit anderen Gemeinden sind zu prüfen.
* Wasserverbrauchsoptimierung sowie alternative Lösungen (wie z. B. Regenwasser-Zisternen, Grundwasserentnahmen für Sportplatzwässerung u.Ä.) sind zu fördern.
4.3. Gute Arbeit: Die Kommunen als vorbildliche Arbeitgeber
* siehe kommunalpolitisches Programm
4.4. Die Kommune als Kunde: ökologisch und fair
* Umweltfreundliche Produkte und Waren aus der Region haben bei der kommunalen Beschaffung Vorrang (z. B. Ökostrom, s. o.).
* Zertifizierung der Stadt Herbolzheim als „fairtrade town“.
* Aufnahme der Stadt Herbolzheim zur AG Fahrradfreundliche Kommunen.
4.5. Kommunale Finanzen: die Schuldenbremse im Blick
Finanzielle Belastungen dürfen nicht in die Zukunft verschoben werden.
Die kommunale Finanzwirtschaft muss den Geboten der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht werden und die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt sicher stellen. Dem werden wir nicht gerecht, wenn Finanzlücken durch Verkauf geschlossen werden. Dieses Verhalten geht zu Lasten der Lebensqualität späterer Generation. Deshalb fordern wir für künftige Jahre:
* Bei Baumaßnahmen müssen die Folgekosten berücksichtigt werden und in die Entscheidungsfindung mit einfließen.
* Mit Blick auf die sich verändernde Bevölkerungsstruktur ist es wichtig, dass Gebäude nicht nur dem heutigen Zweck dienen, sondern auch umgewidmet werden können.
* Bevor weitere Investitionen getätigt werden, ist eine ergebnisoffene Zustandsanalyse und Fachdiskussion zum Investitionskomplex „Breisgauhalle“ und Nebenanlagen der Emil-Dörle-Schule zwingend erforderlich.
* Die finanzielle Zukunft Herbolzheims kann u. E. nur durch konsequente Schwerpunktsetzung gesichert werden. Deshalb unsere Priorität:
1. Investition in Bildung und Betreuung
2. Abbau von Schulden
sind vorrangig zu behandeln.
Ein wichtiger Punkt für ein zukunftsfähiges Wirtschaften der Kommune ist u. E. die maximale Transparenz in Sachen Haushalt gegenüber Gemeinderat und Bevölkerung.
* Die Haushaltsgenehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde und die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt bei ihren turnusgemäßen Prüfungen müssen dem Gemeinderat zugänglich gemacht werden. Der Bürgermeister hat hier seiner Informationspflicht aus § 114 Abs. 4 Gemeindeordnung nachzukommen.
Der Gemeinderat muss in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob die Arbeit der Verwaltung den Geboten von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht. Dazu fehlen weitgehend die Voraussetzungen, weil ihm neben den Informationen von Bürgermeister und Kämmerer keine objektiven Erkenntnisgrundlagen zur Verfügung gestellt werden. Das muss sich ändern. Dem Gemeinderat sollte deshalb auch Fachliteratur zu aktuellen kommunalen Themen zugänglich gemacht werden (bspw. Fachzeitschriften der kommunalen Verbände – Städtetag/Gemeindetag).
* Investitionen müssen primär aus Überschüssen des lfd. Haushalts, aus Zuschüssen und Rücklagen gedeckt werden. Die Finanzierung von Investitionen aus dem Erlös von Grundstücksverkäufen abhängig zu machen, ist nur in Krisenzeiten vertretbar, kann aber keine Dauerpraxis sein. Das Investitionsverhalten muss sich am Machbaren orientieren.
Die kommunale Finanzwirtschaft muss einer vorausschauenden Planung folgen. Die mittelfristige Finanzplanung muss deshalb den Stellenwert einnehmen, der ihr nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben zukommt. Sie muss den Fahrplan für die Investitionsmaßnahmen und deren Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden Jahre enthalten. Daran haben sich Verwaltung und Gemeinderat zu orientieren. Bei Investitionsvorhaben außerhalb der Finanzplanung bedarf es einer besonderen Dringlichkeit, die bei größeren Vorhaben der Bürgerschaft in Bürgerversammlungen zu erläutern ist.
* Den nach wie vor hohen Schuldenberg von rd. 13 Mio. € gilt es abzubauen. Die jährlichen Tilgungsbeträge sind in Anbetracht der Höhe der Verschuldung lächerlich. Wann, wenn nicht jetzt in Zeiten hohen Steueraufkommens, soll das sonst bewältigt werden. Jedes Jahr müssen rd. 300.000 € an Zinsen nur im kameralen Haushalt aufgebracht werden. Die Zinsen für die Kredite der städt. GmbH und des Wasserwerks sind darin gar nicht berücksichtigt. Die Kassenkredite müssen auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden.
* Wir stehen für eine Auflösung der städt. GmbH und Rückführung der Aufgaben in den kommunalen Haushalt. Die Gesellschaft bringt der Stadt keinen erkennbaren Nutzen. Sie dient offenkundig nur der Auslagerung von Schulden aus dem Haushalt, erwirtschaftet nur Verluste und gewährt dem Geschäftsführer vor dem Hintergrund minimaler Umsätze ein unangemessen hohes Gehalt. Abgesehen von diesem Punkt ist davon auszugehen, dass die Geschäftsführertätigkeit während der regulären Arbeitszeit erfolgt und deshalb auch inhaltlicher Bestandteil der Aufgabenzuständigkeit ist, wie das auch schon vor der Ausgliederung für die von der Gesellschaft übernommenen Aufgaben der Fall war.
* Wir stehen für eine klare Trennung von kommunaler Aufgabenwahrnehmung und politischem Engagement. So zählt es nicht zu den kommunalen Aufgaben, wenn Kommunalpolitiker Beschäftigungs- oder Sozialpolitik außerhalb der kommunalen Zuständigkeiten betreiben. Vor allem kann politisches Engagement außerhalb der Zuständigkeit nicht zu Lasten des städt. Haushalts gehen.